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FI-Schalter nachrüsten im Altbau: Gibt es eine gesetzliche Pflicht?

Autorin Regina Wesche Geschäftsführerin
Viele Eigentümer älterer Immobilien stehen irgendwann vor der gleichen Frage: Muss ich in meinem Altbau eigentlich einen FI-Schalter nachrüsten, und wenn ja, bis wann? Die kurze Antwort vorweg: Eine generelle gesetzliche Nachrüstpflicht für bestehende Gebäude gibt es in Deutschland nicht. Was aber hinter dieser Aussage steckt, warum der FI-Schalter trotzdem in kaum einer Elektroinstallation fehlen sollte und wann eine Nachrüstung tatsächlich verpflichtend sein kann, das erklären wir in diesem Artikel so konkret wie möglich.

Was ein FI-Schalter tut und warum er im Altbau so oft fehlt

FI steht für Fehlerstrom-Schutzschalter. Das Gerät heißt in der Fachsprache auch RCD (Residual Current Device) und sitzt im Sicherungskasten. Seine Aufgabe ist denkbar einfach erklärt: Es misst permanent, ob der Strom, der über die Phase hinfließt, auch vollständig über den Neutralleiter zurückkommt. Stimmen die beiden Werte nicht überein, gibt es einen Leckstrom, der irgendwo versickert. Oft im menschlichen Körper. Der FI-Schalter erkennt das innerhalb von Millisekunden und schaltet ab.
In Gebäuden, die vor den 1980er Jahren errichtet wurden, war ein solcher Schutzschalter schlicht nicht vorgeschrieben. Damals galt: Wer nicht ins Kabel greift, ist sicher. Dass Leckströme auch durch beschädigte Isolierungen, alte Geräte oder Feuchtigkeit entstehen können, wurde anders bewertet. Hinzu kommt: Viele Altbauten haben noch eine Elektroinstallation ohne Schutzleiter, also ohne die heute übliche dreiadrige Verkabelung mit gelbgrüner Erde. Ein FI-Schalter kann in solchen Systemen zwar nachrüstbar sein, schützt aber nur in bestimmten Fehlersituationen zuverlässig.
Kurz gesagt: Der FI-Schalter fehlt im Altbau, weil er damals nicht verlangt wurde. Das macht ihn nicht weniger wichtig.

Welche Normen regeln den FI-Schutz heute?

Die maßgebliche Norm für Elektroinstallationen in Deutschland ist die DIN VDE 0100. Sie schreibt vor, dass Fehlerstromschutzschalter bei Neu- und Umbauten für Steckdosen bis 20 A, für Badezimmer, Außenbereiche und Kinderzimmer verpflichtend einzusetzen sind. Auch für fest angeschlossene Verbraucher in bestimmten Bereichen gilt das.
Für Bestandsgebäude, also bereits fertiggestellte und nicht grundlegend sanierte Installationen, greift die Norm nicht automatisch rückwirkend. Das heißt: Eine bestehende Elektroinstallation aus den 1970er Jahren muss nicht allein deshalb umgebaut werden, weil heute andere Normen gelten. Was jedoch gilt: Wer seine Elektroinstallation wesentlich verändert, zum Beispiel durch Umbau, Erweiterung oder Sanierung, muss die aktuellen Normen für die betroffenen Bereiche einhalten.

Wann eine Nachrüstung des FI-Schalters im Altbau trotzdem Pflicht werden kann

Es gibt konkrete Situationen, in denen eine Nachrüstpflicht entsteht, auch wenn das Gebäude alt ist. Drei Fälle sind besonders relevant.
Erstens: Umbau oder Erweiterung der Elektroinstallation. Wer im Altbau eine neue Küche installiert, das Bad renoviert oder zusätzliche Steckdosen verlegen lässt, muss für die neu errichteten oder wesentlich geänderten Stromkreise die aktuellen VDE-Normen erfüllen. Ein FI-Schutz für den betroffenen Bereich ist dann in aller Regel Pflicht.
Zweitens: Nutzungsänderung. Wird ein Gebäude oder ein Teil davon einer anderen Nutzung zugeführt, zum Beispiel aus einem Lagerraum ein Büro oder aus einem Einfamilienhaus ein Mehrparteienhaus, kann das eine vollständige Überprüfung und Anpassung der Elektroinstallation nach sich ziehen.
Drittens: Versicherungs- und Vermietungssituationen. Viele Gebäudeversicherungen setzen voraus, dass die Elektroinstallation dem Stand der Technik entspricht. Kommt es zu einem Brandschaden oder Personenschaden ohne FI-Schutz, kann die Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern. Vermieter sind außerdem nach den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten dazu angehalten, ihre Mieter vor erkennbaren Gefahren zu schützen. Eine nachweislich veraltete Elektroinstallation ohne Fehlerstromschutz kann rechtlich problematisch werden, auch wenn kein konkretes Gesetz eine Frist vorschreibt.

FI-Schalter nachrüsten bei der Wallbox oder Photovoltaikanlage

Wer eine Wallbox oder Photovoltaikanlage einbauen lässt, kommt an einem FI-Schutz nicht vorbei. Für den Anschluss einer Wallbox schreiben die geltenden Normen und Vorschriften der Netzbetreiber grundsätzlich einen eigenen, abgesicherten Stromkreis mit Fehlerstromschutz vor. Gleiches gilt für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage auf der Hausinstallationsseite.
Das bedeutet in der Praxis: Selbst wenn der Rest des Altbaus noch ohne FI-Schalter auskommt, muss für die Ladeleitung der Wallbox oder den Einspeisepunkt der PV-Anlage ein entsprechender Schutz vorhanden sein. Wer also im Zuge der Modernisierung seines Hauses eine Wallbox installiert, erhält quasi als Nebeneffekt zumindest für diesen Stromkreis den notwendigen Fehlerstromschutz. Das ist ein guter Anlass, dabei die gesamte Elektroinstallation einmal kritisch unter die Lupe nehmen zu lassen.

Was die fehlende Nachrüstpflicht nicht bedeutet: Warum ein FI-Schalter trotzdem sinnvoll ist

Keine Nachrüstpflicht ist nicht dasselbe wie: alles in Ordnung. Leckströme entstehen aus verschiedenen Gründen. Alte oder beschädigte Isolierung, Feuchtigkeit in Wänden, veraltete Geräte, eigenhändige Basteleien aus früheren Jahrzehnten. All das kann dazu führen, dass Strom fließt, wo er nicht hinfließen soll.
Was passiert ohne FI-Schalter? Im schlimmsten Fall merkt das niemand, bis jemand gleichzeitig einen fehlerhaften Verbraucher berührt und eine geerdete Fläche. 30 Milliampere Leckstrom können schon gefährlich werden. Der klassische Leitungsschutzschalter, also die bekannte Sicherung im Kasten, schützt davor nicht. Er greift erst bei deutlich höheren Stromstärken an, und auch nur beim Kurzschluss. Wer also glaubt, mit vorhandenen Sicherungen gut geschützt zu sein, unterschätzt das Risiko.
Aus rein technischer Sicht gibt es wenige Argumente gegen die Nachrüstung. Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen erheblich. Voraussetzung ist, dass ein Fachmann die bestehende Installation bewertet: Nicht jede Altinstallation ist ohne weiteres kompatibel mit einem FI-Schalter, insbesondere wenn es sich um ein TT- oder IT-Netz handelt oder kein Schutzleiter vorhanden ist.

So läuft eine FI-Nachrüstung im Altbau in der Praxis ab

Bevor irgendein Bauteil bestellt oder eingebaut wird, steht die Bestandsaufnahme. Wie ist das Netz aufgebaut? Gibt es einen Schutzleiter? Wie viele Stromkreise laufen über den bestehenden Verteiler? Entspricht der Sicherungskasten noch dem heutigen Stand? Diese Fragen beantwortet eine Prüfung der Elektroinstallation, wie sie eine Elektrofachkraft vor Ort durchführen kann.
Danach folgt die Planung: In der Regel werden mehrere FI-Schalter eingebaut, jeweils für einen Stromkreisgruppe. Das hat den Vorteil, dass bei einem Auslösen nicht die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus dunkel wird. Küche, Bad, Kinderzimmer und Außensteckdosen bekommen üblicherweise eigene Fehlerstromkreise.
Ist der bestehende Verteiler zu klein, zu alt oder nicht mehr normgerecht, kann eine Modernisierung des Sicherungskastens sinnvoll oder sogar notwendig sein. Das klingt nach großem Aufwand, ist in vielen Fällen aber an einem Tag erledigt.
Wichtig: Arbeiten an der Elektroinstallation dürfen nicht ohne Qualifikation durchgeführt werden. Das gilt für den Einbau von FI-Schaltern genauso wie für jede andere Arbeit im Verteiler. Wer selbst Hand anlegt, riskiert nicht nur seine Sicherheit, sondern auch den Versicherungsschutz des Gebäudes.
Wer wissen möchte, ob die eigene Elektroinstallation noch sicher ist, kann auch einen E‒Check oder eine DGUV‒V3‒Prüfung durchführen lassen. Das gibt Klarheit darüber, welche Bereiche auf dem neuesten Stand sind und wo Handlungsbedarf besteht.

Fazit: Eine gesetzliche Pflicht gibt es in Deutschland nicht

Eine generelle gesetzliche Pflicht, einen FI-Schalter im Altbau nachzurüsten, gibt es in Deutschland nicht. Wer aber umbaut, erweitert, eine Wallbox oder Photovoltaikanlage installiert oder seine Immobilie vermietet, kommt um das Thema nicht herum. Und selbst ohne konkreten Anlass ist die Nachrüstung aus Sicherheitsgründen eine sehr sinnvolle Entscheidung, die keiner langen Diskussion bedarf. Kein Norm-Paragraf ersetzt das gesunde Nachdenken über Risiken, die man nicht sieht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Elektroinstallation noch dem Stand der Technik entspricht oder ob ein FI-Schalter in Ihrem Altbau nachgerüstet werden sollte, sprechen Sie uns gern an. Wir von der Elektro-Service-Hannover.de GmbH beraten Sie vor Ort, prüfen Ihre bestehende Installation und zeigen Ihnen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Kontaktieren Sie uns über das Formular auf unserer Website oder rufen Sie uns einfach an.
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