Rauchwarnmelder
WOHNUNG - EINFAMILIENHAUS - MEHRFAMILIENHAUS
Rauchwarnmelder: 10 Jahre sind um – jetzt erneuern
Rauchwarnmelder – gesetzlich vorgeschrieben in Niedersachsen
Rauchwarnmelder retten Leben – besonders nachts. In Niedersachsen gilt die Pflicht fĂ¼r Wohnungen (auch Einfamilienhäuser/DHH): Melder gehören in Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen. Der Einbau liegt beim EigentĂ¼mer/Vermieter, die Betriebsbereitschaft meist beim Nutzer/Mieter (wenn nicht anders geregelt). Wir sorgen fĂ¼r richtige Positionierung, saubere Montage und auf Wunsch Wartung/Dokumentation. Ăœblich ist ein Tausch nach spätestens 10 Jahren ab Inbetriebnahme.
Viele Rauchwarnmelder in Niedersachsen wurden im Zuge der NachrĂ¼stpflicht bis Ende 2015 installiert. Damit ist bei sehr vielen Geräten die empfohlene Einsatzdauer von 10 Jahren inzwischen erreicht oder Ă¼berschritten. FĂ¼r eine zuverlässige Funktion sollten diese Melder jetzt geprĂ¼ft und in der Regel erneuert werden – denn Sensoren altern, und im Ernstfall zählt jede Sekunde. Unser Service: Wir prĂ¼fen Ihre vorhandenen Rauchwarnmelder, beraten zur passenden Lösung und Ă¼bernehmen den fachgerechten Austausch inkl. Dokumentation – fĂ¼r Wohnungen, Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser.


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Julia Saxen
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